Hier findet ihr Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Ausführliche Informationen könnt ihr unserer Benutzungsordnung und Gebührenordnung entnehmen. Die Preise zu optionalen technischen, betrieblichen und sonstigen Einrichtungen findet ihr in Anlage 1 zur Gebührenordnung.
Wann findet die Übergabe und die Rückgabe statt?
Die Übergabe erfolgt in der Regel am Veranstaltungstag um 10 Uhr, die Rückgabe am Folgetag ebenfalls um 10 Uhr. Abweichende Übergabezeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.
Falls ihr für den Auf- und/oder Abbau noch einen Tag extra buchen wollt, so könnt ihr den Vor- und Folgetag für jeweils 100€ dazu buchen. Weitere Infos dazu findet ihr in unsere Gebührenordnung.
Was kosten die Tische und Stühle?
Die Tische und Stühle sind im Mietpreis inbegriffen. Kosten fallen nur an, wenn der Verein die Bestuhlung vornehmen soll.
Was versteht man unter Veranstaltungsleitung und warum ist diese notwendig?
Laut §38, Absatz 2 der Hessischen Versammlungsstättenverordnung „muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein“.
Welche Qualifikationen hierfür erforderlich sind, kann man §39 der H-VStättR entnehmen.
Über den Verein können ausgebildete Sachkundige Aufsichtspersonen für Versammlungsstätten gebucht werden. Der Stundensatz dafür beträgt 25€.
Beauftragt der/die Mieter*in eigenständig eine externe Aufsichtsperson, muss deren Zertifikat vorgelegt werden.
Kann man bei der Anmietung von Foyer 1 auch die Küche oder das Getränkelager anmieten?
Eine Nutzung der Küche oder des Getränkelagers ist bautechnisch nicht möglich, wenn lediglich Foyer 1 angemietet wurde.
Kann man im Eigenheim Speisen zubereiten?
Das Kochen und Zubereitungen von Speisen mit Grill, Herd und Backofen sind untersagt. Die Nutzung von Warmhaltebehältern, sogenannte Chafing Dishes, mit spezieller Sicherheitsbrennpaste ist gestattet.
Wie funktioniert das mit der Rückvergütung für die Theke(n)?
Falls man einzelne Thekenelemente mieten möchte, hat man bei uns 2 Möglichkeiten.
Entweder die Zahlung von 20€ pro Thekenelement, oder über die sogenannte Rückvergütung. Diese erfolgt bei Bestellung von Braustüb’l oder Grohe Bier über die Lieferanten Getränke Zeller in Langen oder Getränke Graf in Dreieichenhain. In diesem Fall ist dem Getränkelieferanten mitzuteilen, dass die Bestellung für das Eigenheim Egelsbach ist und über die Rückvergütung laufen soll. Dann ist die Nutzung der Theken umsonst.
Was beinhaltet der Punkt Reinigung des Mietobjekts?
Die angemieteten Räumlichkeiten sind in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übergeben wurden.
In der Regel beinhaltet dies das Entfernen jeglicher etwaig angebrachter Dekoration, Reinigung des Saalbodens mit einem Besen, Trocken- und ggf. Nassreinigung der Fliesen in Foyer 1 + 2 und den Toiletten, das Reinigen der Toiletten selbst (Keramik), u.U. das Reinigen der Glasflächen (z.B. Türen), sowie das Reinigen etwaiger genutzten Thekenelementen und Tischen.
Der entstandene Müll ist auf eigene Kosten von den Mieter*innen zu entsorgen.
Für die Reinigung der Foyers samt Toilettenanlagen kann über uns der Kontakt zu einer Reinigungsfirma vermittelt werden, mit der wir bereits zusammengearbeitet und dementsprechend Konditionen ausgehandelt haben.
Bei leichter bis mittlerer Verschmutzung des Parketts im Saal, kann eine Aufbereitung durch den Verein (es gilt der gültige Stundensatz) erfolgen. Bei starker Verschmutzung muss dies durch eine Fachfirma erfolgen. Auch in diesem Fall können wir den Kontakt zu einer Fachfirma (Fa. Art of Design Langen) vermitteln. Die Kosten sind von den Mieter*innen zu tragen.
Kann man im Eigenheim Pyrotechnik oder Nebelmaschinen einsetzen?
Nach Absprache ist der Einsatz von Pyrotechnik und Nebelmaschinen möglich. In diesem Fall ist zusätzlich die Gemeinde Egelsbach als Genehmigungsbehörde zu informieren und, zusätzlich zur Veranstaltungsleitung, ein Brandsicherheitsdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Egelsbach zu bestellen. Die Kosten hierfür tragen die Mieter*innen.
Gleiches gilt für die Verwendung von „offenem Feuer“ oder die Verwendung von Verbrennungsmaschinen.